Wichtige Fragen zum Verein

1. Seid ihr ein Kleingartenverein?

Nein. Die Grundstücke der Mitglieder sind parzelliert, werden aber nicht durch Zäune getrennt. Es sind ausdrücklich keine Nutzgärten, daher ist der Obst- und Gemüseanbau nicht möglich und durch den Nutzungsvertrag sogar untersagt. Es handelt sich um Pachtgrundstücke, die Häuser werden von den Mitgliedern erworben und sind deren Eigentum. Die Pacht ist im Jahresbeitrag enthalten. Tiere und Tierhaltung sind auf der Anlage nicht gestattet (Die freilebenden Tiere sollen nicht gestört werden).

 

2. Wie kann ich Mitglied werden?

Ein Haus von einem ausscheidenden Mitglied zu kaufen ist der erste Schritt. Informationen über freie Häuser bekommt man beim Vorstand (siehe Ansprechpartner).

 

3. Wie hoch ist der Jahresbeitrag und welche weiteren Kosten gibt es?

Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 520 Euro. Bei Neuaufnahme eines Erstmitgliedes gibt es eine Aufnahmegebühr von 400 Euro. Weiterhin werden Strom und Wasserverbrauch der einzelnen Häuser verbrauchsabhängig abgerechnet und das Haus sollte versichert werden.

 

4. Welche Angebote bietet der Verein?

Im Verein gibt es ein Schwimmbad, welches im Sommer von den Mitgliedern genutzt werden kann, wir haben einen Fussballplatz, einen Beachvolleyballplatz eine Boule-Bahn, ein Jugendhaus mit Kicker und Tischtennisplatte, ein Vereinsheim, in dem Veranstaltungen stattfinden und das für private Feiern genutzt werden kann. Es gibt einen Spielplatz mit Spielhaus und viele Veranstaltungen in der Saison vom Frühlingsfest zum Kinderfest, Lampionfest und Saisonabschlussfest.

 

5. Welche Pflichten habe ich als Mitglied?

Arbeitsdienste zumindest zwei mal in Jahr und je nach den Erfordernissen in den Camps sind obligatorisch und für die Pflege der Anlage unerlässlich.

 

6. Wie viele Häuser gibt es auf der Anlage und wie gross sind diese?

Es gibt zur Zeit 115 Häuser auf der Anlage, die eine Grundfläche von 26 qm nicht überschreiten dürfen, weitere bauliche Vorschriften regelt die Vereinssatzung.

 

7. Kann ich ein Wochenendhaus auf der Anlage als Erst- oder Zweitwohnsitz nutzen und mich auch melderechtlich dort erfassen lassen?

Das ist nicht möglich, es handelt sich um reine Wochenendhäuser.

 

8. Kann ich auf der Anlage einem Gewerbe nachgehen, oder gewerbliche Leistungen anbieten und dafür werben?

Das ist ausdrücklich durch die Satzung untersagt, im Verein steht der Freizeit- und Erholungsgedanke im Vordergrund.